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Wie
wird es gemacht?
Protokolle schreiben ist keine
angeborene Begabung. Man benötigt zur effizienten Erstellung eines
Protokolls Erfahrung und eine Menge Übung. Anfänger neigen dazu, Gespräche
Wort für Wort mitzuschreiben. Dies mag bei Gericht sinnvoll sein, für
die Pflichtenhefterstellung ist diese Form der Dokumentation eher hinderlich.
Das Protokoll sollte weder aus einer Menge Prosa noch aus
der Ansammlung von Stichworten bestehen. Es gilt einen Mittelweg
zwischen den beiden Extremen zu finden.
Hierzu
ist es hilfreich als Protokollant eine feste Struktur bei
der Protokollierung der besprochenen Themen einzuhalten. Folgende Fragen
müssen jedem zu protokollierenden Punkt gestellt werden:
WAS
– (Thema)
Damit der protokollierte Sachverhalt im Protokoll einfach
wiedergefunden werden kann, sollte jedem Sachverhalt ein Thema oder
Stichwort zugeordnet werden. Die Betonung liegt hierbei auf Stichwort.
Beispiele aus einem Protokoll:
- Avisierung
-
Importabwicklung
- Installation
Terminalemulation
- Schnittstellen
I
- Schnittstellen II
(Diese
Unterteilung ist z. B. dann sinnvoll, wenn das gleiche Thema aus verschiedenen
Blickwinkeln betrachtet wird.)
MACHT
GENAU – (Beschreibung)
Zu jedem Thema oder Stichwort gehört eine ausreichende
Beschreibung. Diese zunächst recht schwammig erscheinende Definition
lässt sich leicht konkretisieren. Bei einer Beschreibung in einem Ergebnisprotokoll
ist es wie mit einem guten Whiskey –2 Fingerbreit sind ausreichend–
mehr sind zuviel. Erstreckt sich also die Beschreibung eines Themas über
mehr als diese Größe, sollte das Thema aufgeteilt werden. Meist stellt
sich bei genauerer Betrachtung sowieso heraus, dass eine umfangreiche
Beschreibung mehrere Sachverhalte eines Themas umfasst. In diesem Fall
kann das Thema mit einem zusätzlichen Stichwort oder einer Nummerierung
versehen werden.
WER – (Zuständigkeit)
Für jedes Thema sollte eine Zuständigkeit
definiert werden. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll um Verbindlichkeit
zu schaffen. Zuständigkeiten sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn zu
dem protokollierten Thema auch weitere Aktivitäten folgen. Themen die
abgeschlossen sind und deren Abschluss protokolliert wird, sollten nicht
mit einer Zuständigkeit versehen werden.
Sollte mehr als eine Person für Aktivitäten eines Themas
zuständig sein, kann auch dies als Hinweis dienen, das Thema auf Aktivitäten
hin zu untersuchen und evtl. aufzuteilen.
BIS WANN – (Termin)
Wie bei den Zuständigkeiten gilt auch für Termine –
kein Thema ohne Termin! Einzige Ausnahme bilden die abgeschlossenen
Themen. Häufig kommt es in Sitzungen vor, das man Themen zwar genau bespricht,
jedoch nach der Zuteilung der Verantwortlichkeit die Definition eines
Termins vergisst. Sollte in einer Sitzung zu einem Thema kein Termin vereinbart
sein, jedoch dort Aktivitäten folgen, so sollte die mit dem Vermerk „Termin
offen“ gekennzeichnet werden.
Dieser Entrag misst auch die Effizienz der
Besprechung! Sind alle Teilnehmer auf die Sitzung gründlich vorbereitet,
dann dürfte es kaum offene Termine geben. Je mehr offene Termine es gibt,
desto unbefriedigender war die Sitzung. Denn zur Festlegung der Termine
wird mindestens ein weiteres Zusammentreffen der Teilnehmer notwendig
sein. Bis dahin sind aber meist dann keine Aktivitäten gestartet worden
um das Thema abzuarbeiten.
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