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Worum
geht es? Außer
der Ausgabe von Belegen kann eine Anwendung natürlich noch Ausgaben
in Form von Filmen und Tönen ermöglichen. Die Pflichtenhefterstellung
erfolgt jedoch zumeist in Form von Textdokumenten. Durch die Unterstützung
von OLE ist es natürlich möglich, solche Elemente mit in die Beschreibung
aufzunehmen. Allerdings wird es in diesen Fällen mit dem Ausdruck
etwas schwierig. Damit
die Möglichkeit besteht, alle Ausgabemöglichkeiten einer Software unter
einem einheitlichen Begriff zu beschreiben, werden alle Ausgaben global
als Ausgabeobjekte bezeichnet. Speziell
bei den Anforderungen an den Aufbau und den
Informationsgehalt der Ausgabeobjekte herrscht bei den Anwendern vielfach
die Meinung vor, dass ein Beleg „unendlich“ viele Informationen aufnehmen kann.
Diese Erkenntnis ist um so ärgerlicher, wenn erst bei der Programmierung
festgestellt wird, dass der Beleg nicht in der angedachten Form umgesetzt
werden kann. Als Grund
für solch eine Situation ist zumeist das fehlende Design während der Pflichtenhefterstellung
anzuführen. Vielfach werden als Realisierungsinformation nur die Felder
aufgeschrieben, die der Beleg enthalten soll. (Alles
andere soll sich dann schon während der Programmierung von selber regeln....) Für eine
kostengünstige Realisierung von Ausgabeobjekten ist das Design
der Belege bei der Erstellung des Pflichtenheftes unerlässlich! Die einfachste
Möglichkeit, das Design eines Ausgabeobjektes zu prüfen, ist die Erstellung
einer 1:1 Abbildung. Als Werkzeug für diese Aufgabe hat WinWord
in der Vergangenheit gute Dienste geleistet. Zentrales Kriterium für das
erfolgreiche Design von Belegen ist die Beantwortung folgender Frage: „Können alle gewünschten Informationen
in der vorgesehenen Form auf dem Beleg ausgegeben werden?“ Wie
die Datei wird auch das Ausgabeobjekt als Endpunkt einer Funktion
bzw. eines Ablaufs angesehen. Aus diesem Grunde kann das Ausgabeobjekt
auch keine untergeordneten Objekte haben. Für die Beschreibung im Pflichtenheft
bedeute dies, dass es unter dem Kapitel zur Beschreibung
eines Ausgabebeleges keine weiteren Kapitel geben kann,
die mit dem Ablauf des Programms zu tun haben. (Die genaue Erläuterung dieser Sichtweise finden Sie im Handbuch von HDvO) Was
bringt es? Zudem wird beim Design von Belegen
schnell festgestellt, ob sich die gewünschten Informationen in der gewünschten
Form auf dem jeweiligen Beleg unterbringen lassen. Sollte das
Design der Belege unterlassen werden, kann der Fall auftreten, dass die
später produzierte Form in Gestaltung und Informationsgehalt nicht die
gewünschten Ergebnisse liefert. In vielen Fällen wird erst mit der Erstellung
des Beleges festgestellt, welche Informationen insgesamt auf dem Beleg
ausgegeben werden müssen. Damit dieser Effekt erzielt wird, sollte der
zukünftig vom System erstellte Beleg dem Originalbeleg so nahe wie möglich
kommen. Beim Design von Belegen gilt folgende
Regel: Kosten sparen – Standards nutzen! Dieser Grundsatz lässt sich auch auf alle
anderen Bereiche bei der Softwareentwicklung anwenden. Doch gerade bei
diesem Thema gibt es ein großes Einsparungspotential, wenn hier auf unnötige
Individualität beim Drucklayout verzichtet wird. Gerade Belege, die das Unternehmen verlassen,
sollten ein einheitliches Erscheinungsbild vorweisen.
Aus diesem Grunde sollte die Gestaltung dieser Belege auch nicht an die
Entwicklung delegiert werden. Wie bei der Diskussion um die Abbildung
eines Dialoges in einem Pflichtenheft sind wir auch bei der Beschreibung
der Ausgabebelege der Meinung, dass die Abbildung des Belegs in einem
Pflichtenheft unverzichtbar ist. Neben der Möglichkeit, über Belegdesigner oder Grafikprogramme einen Ausgabebeleg darzustellen, besteht auch die Möglichkeit, bereits existierende oder extern erstellte Ausgabebelege einzuscannen. Grundsätzlich gilt, je exakter die Darstellung der Belege im Pflichtenheft den zukünftigen Ausgaben entsprechen, desto geringer werden Diskussionen über evtl. Nacharbeiten sein. Die Beschreibung eines Beleges teilt sich
immer in zwei Teile. Der Abbildung des Beleges und der Feld-
und Layoutbeschreibung. Sollte das Abbild des Beleges eingescannt
sein, achten Sie darauf, das durch eine zu hoch gewählte Farbtiefe die
Dokumentation nicht über Gebühr aufgebläht wird. Wie bei der Beschreibung von Dialogen
ist die Systematik der Beschreibung im Bereich der Feld- und Layoutbeschreibungen
von Ausgabebelegen unabhängig von der Art der Anwendung und
dem zugrundeliegenden Betriebssystem zu sehen. D. h. für die Beschreibung
von Belegen muss keine betriebssystemspezifische Form der Beschreibung
erstellt werden. Wenn ein Ausgabeobjekt beschrieben wird,
beginnt man mit einem einleitenden Satz. Es hilft innerhalb
des Pflichtenheftes festzustellen, von wo das Ausgabeobjekt aufgerufen
worden ist. Der Kontext ist so einfacher ersichtlich. Der einleitende
Satz ist hierbei als Minimalanforderung an den Einstieg in eine Beschreibung
zu sehen. Wenn zusätzliche Erklärungen sinnvoll sind, sollten Sie hier
an dieser Stelle gemacht werden. Der einleitende Satz könnte lauten: "Nach
Aufruf des Menüpunktes <Menüpunkt> wird die <Name des Ausgabeobjektes>
ausgedruckt.“ Bei Listen, die automatisch z. B. im Tagesabschluss gedruckt
werden könnte der Satz lauten: "Im Tagesabschluss wird die nachfolgende
<Name der Ausgabeobjektes > ausgedruckt.“
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