Zur Organisation eines Pflichtenheftes  
Betroffene Bereiche
 

Worum geht es?
Pflichtenhefte werden heute zumeist nicht mehr "auf der grünen Wiese" geschrieben. D. h. die Beschreibung neuer Programmfunktionalitäten muss in einen bereits bestehenden Kontext eingepasst werden. Dies betrifft zum einen die Einbettung von neuen Anwendungen in einen Systemverbund über diverse Schnittstellen. Diese Schnittstellen bilden die Trennlinie zwischen den verschiedenen Systemen. Zum anderen betrifft die Pflichtenhefterstellung die Erweiterung von integrierten Softwaresystemen.

Integrierte Softwaresysteme sind komplexe Gebilde. Aus diesem Grunde kann es vorkommen, daß die innerhalb eines Pflichtenheftes definierten Änderungen/Ergänzungen an verschiedenen Stellen im System Auswirkungen haben. Dies bezieht sich u. U. auch auf Bereiche, die nicht unmittelbar Gegenstand des im Pflichtenheft zu behandelnden Themas sind.

Im Pflichtenheft liegt der primäre Fokus auf den Kernbereichen der Problemstellung. Die betroffenen Bereiche stellen die sekundär zu behandelnden Teile dar. Hiermit ist jedoch keine Wertung verbunden. Die Beschreibung der Auswirkungen von Änderungen außerhalb der Kernbereiche ist von gleichrangiger Wichtigkeit, wie die Beschreibung der Kernbereiche selber. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll bereits zu Beginn alle betroffenen Bereiche aufzulisten.

Die Liste kann während der Arbeit am Pflichtenheft ergänzt werden. Diese Ergänzungen werden meistens dann vorgenommen, wenn technisch bedingt Erweiterungen bzw. Ergänzungen in Bereichen vorgenommen werden müssen, die zu Beginn der Pflichtenhefterstellung nicht bekannt waren bzw. nicht berücksichtigt wurden/werden konnten.

Was bringt es?
Die Auflistung der betroffenen Bereiche hilft zum einen, den Gesamtüberblick über die Auswirkungen der geplanten Änderungen außerhalb der Kernbereiche zu bekommen. Zum anderen kann während der ganzen Arbeit an dem Pflichtenheft eine Vollständigkeitskontrolle über die sekundär betroffenen Bereiche durchgeführt werden. Im Gegensatz zu der offenen-Punkte-Liste sollte die Auflistung der betroffenen Bereiche nicht sukzessive gelöscht werden. Sie ist als permanenter Teil des Pflichtenheftes gedacht.

Sie beinhaltet keine offenen Fragen, sondern Informationen über absehbare Änderungen in sekundären Bereichen. Demgegenüber wird sich eine offene-Punkte-Liste primär mit den noch zu klärenden Arbeiten in den Kernbereichen des Pflichtenheftes beschäftigen.

Beispiel aus einem Pflichtenheft:

  • Kundenstammdaten
    Die Kundenstammdaten müssen um die zusätzlichen Informationen der Logistik erweitert werden. Wegen der umfangreichen Erweiterungen müssen dort separate Erfassungsmasken erstellt werden.
  • Änderungen im Versand
    Die Aufkleber im Versand müssen um die zusätzlichen Informationen erweitert werden. Hierbei ist zu beachten, daß sich auch das Layout der Aufkleber verändern wird.

Die Struktur der Auflistung zeigt, daß es eine Überschrift und eine kurze Beschreibung gibt. Diese Struktur erlaubt es, sich schnell in den betroffenen Bereichen zurecht zu finden. Werden keine Überschriften gemacht, muss man erst den gesamten Text lesen, bis man das Richtige gefunden hat.

Sollten die betroffenen Bereiche nur aus Überschriften bestehen, fällt es u. U. schwer, nach einer gewissen Zeit den Gesamtumfang bzw. den Inhalt der betroffenen Bereiche zu erkennen. Aus diesem Grunde sollte diese Liste immer aus beiden Elementen bestehen. Nutzen Sie zur besseren visuellen Abgrenzung der einzelnen Überschriften Aufzählungszeichen.

Nutzen Sie hier nicht die Gliederungsfunktion Ihrer Textverarbeitung! Es kann sonst der Fall auftreten, daß die Auflistung der betroffenen Bereiche einen wesentlichen Teil des Inhaltsverzeichnisses einnimmt.
Damit ist die Übersichtlichkeit des Inhaltsverzeichnisses gefährdet!

 
 

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