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Wie
wird es gemacht?
In diesem Teil geht es um die Frage, was eigentlich mit dem Pflichtenheft
erreicht werden soll. Da diese Frage im wesentlichen vom Auftraggeber
beantwortet werden kann, muss er diesen Teil vollständig ausfüllen.
Der Autor des Pflichtenheftes sollte diesen Teil genau beachten. Ergeben
sich bei der Zielsetzung Verständnisprobleme, müssen diese gemeinsam
mit dem Auftraggeber ausgeräumt werden. Zudem muss sichergestellt
werden, dass die definierten Ziele bestimmten Anforderungen genügen.
Der Erfolg oder das Scheitern eines Pflichtenheftes wird anhand dieser
Kriterien bestimmt! Daher gilt auch für die Pflichtenhefterstellung:
No
Goals - No Glory
Die Anforderungen
an die formulierten Ziele:
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Erreichbarkeit |
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Die
formulierten Ziele müssen erreicht werden können. Dies sollte
gemeinsam mit dem Auftraggeber abgeklärt werden. |
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Vollständigkeit |
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Alle
zu erreichenden Ziele müssen niedergelegt werden. Es dürfen
später im Pflichtenheft keine neuen Ziele mehr definiert werden,
die nicht Teil des Auftrages sind. |
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Verständlichkeit |
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Eine
klare und eindeutige Zielformulierung ist unabdingbar für die
zielgerichtete Erstellung eines Pflichtenheftes. Nur wenn die zu erreichenden
Ziele verständlich sind, können alle die mitarbeiten, auch
helfen, diese zu erreichen. |
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Messbarkeit |
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Neben
diesen Zielen können auch neue Funktionen als messbare Ziele
definiert werden. Eine neue Funktion kann sein, dass z. B. zukünftig
zur Steigerung der Kundenzufriedenheit die Bezahlung mit Kreditkarten
möglich sein soll.
Ziele dürfen nicht mit Begriffen wie z. B. "besser"
oder "schneller" usw. beschrieben werden. In der Zielsetzung
muss klar ausgedrückt werden, was z. B. mit "besser"
gemeint ist. Die Verringerung der Fehlerquote in der Auftragserfassung
um 10% ist ein klar messbares Ziel. Die Halbierung der Durchlaufzeiten
im Lager kann ebenfalls gemessen werden. Erst mit der Messbarkeit
eines definierten Ziels ist es möglich, den Erfüllungsgrad
der im Pflichtenheft definierten Anforderungen zu überprüfen.
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Konsistenz |
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Die
definierten Ziele müssen widerspruchsfrei (konsistent) beschrieben
werden. Erst mit sich ergänzenden Zielen ist es möglich,
effektiv die Erstellung eines Pflichtenheftes anzugehen. |
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Lösungsneutralität |
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Bei
den zu erreichenden Ziele muss das "Was", nicht das "Wie"
beschrieben werden. |
Beispiele:
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Falsch
- nicht überprüfbar
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Richtig
- überprüfbar
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| Verbesserung
der Wareneingangssteuerung durch den Einsatz neuer Funktionen. |
Vollständige
Ablösung aller Funktionen
der alten Wareneingangssteuerung. |
| Die neue Lagerverwaltungs-Software
soll effektiv eingesetzt werden. |
Die neue Lagerverwaltungs-Software
soll eine Reduzierung der Personalkapazität
um 10% ermöglichen. |
| Der gesamte Einkauf
soll mit der neuen Software rationalisiert werden.
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Der gesamte Einkauf
soll mit der neuen Software Einsparungen von
mind. 5.000,-- DM pro Jahr realisieren. |
| Die Erfassung
von Aufträgen soll komfortabler werden.
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Die Erfassung
der Aufträge soll sich auf max. 2 Min.
pro Auftrag reduzieren. |
Das Erreichen bestimmter
Fertigstellungstermine für die Einführung neuer
Funktionalitäten ist kein Ziel bei der Pflichtenhefterstellung!
Hier müssen die Ziele aus dem Bereich des Projektmanagements klar
von denen der Pflichtenhefterstellung getrennt werden.
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